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BGH, 04.05.1956 - 2 StR 148/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 27.01.1955 - StE 22/54
Auszug aus BGH, 04.05.1956 - 2 StR 148/56
Es bedarf daher keiner Erörterung, ob dies auch zuträfe, wenn der Angeklagte sich nur bereit erklärte, als Gehilfe bei der Tat mitzuwirken, obwohl auch eine Beihilfe zu einem schweren Raube ein Verbrechen ist; (Schönke-Schröder 7. Aufl. Anm. V, Dreher GA 1954, S 11, 18, BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54]). - RG, 16.02.1923 - I 3/23
Ist § 49 a StGB. gegen denjenigen anzuwenden, der die nicht ernstlich gemeinte …
Auszug aus BGH, 04.05.1956 - 2 StR 148/56
Ob der, dem gegenüber die Erklärung abgegeben wird, die Zusage annimmt, ist daher hier rechtlich ohne Bedeutung (RGSt 57, 243, 246).